Deutsche Stichwörter / Keywords
Steuererlass
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Wirtschaft
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(N., der) Steuererlass. Zahlungsunfähige Personen können beim Steueramt Steuererlass beantragen. [vgl. ZAHLUNGSFÄHIG]
Beispiel 1
Zahlungsunfähige Personen (Schulden, Unfall, Vermögensverlust oder finanzieller Ruin) können beim Steueramt ein Gesuch, mit entsprechenden Belegen, um Steuererlass einreichen. Das Steueramt prüft das Gesuch und kann ihm stattgeben.