Deutsche Stichwörter / Keywords
AVE, Allgemeinverbindlicherklärung, Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Status: belegt •
Wirtschaft
Wirtschaft
(N., die) Allgemeinverbindlicherklärung. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch den Bund wird der Geltungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) auf alle Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen der betreffenden Branche ausgedehnt.
Beispiel 1
Angenommen eine Schreinerei hat den GAV unterschrieben, befolgt dessen Richtlinien und bezahlt anständige Löhne, eine andere Schreinerei jedoch nicht, so kann der Bund dieser vorschreiben, dem GAV Folge zu leisten.